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Kurbeihilfe

Leistung der privaten Unfallversicherung. Kurbeihilfe ist für jede versicherte Person in Höhe von meist 1500 Euro ohne zusätzlichen Beitrag stets mitversichert. Sie wird gezahlt, wenn die versicherte Person innerhalb von drei Jahren nach dem Unfalltag wegen der Gesundheitsschädigung oder deren Folgen eine Kur von mindestens drei Wochen Dauer durchführt.

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