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N-Papiere

nicht in die Marktregulierung der Deutschen Bundesbank einbezogene Geldmarktpapiere. Durch Abgabe von N-Papieren an Kreditinstitute bindet die Bundesbank im Rahmen ihrer Offenmarktpolitik überschüssiges Zentralbank-geld. N-Titel werden grundsätzlich nicht vor Fälligkeit von der Bundesbank zurückgenommen. Seit Februar 1985 hat die Bundesbank am Geldmarkt praktisch ohne Unterbrechung Schatzwechsel des Bundes in der Form von Liquiditätspapieren und bis Oktober 1992 insbes. in der Form von Mobilisierungspapieren jeweils mit einer Laufzeit von i.d.R. drei Tagen zu einem von ihr fixierten Abgabesatz als N-Papiere angeboten. Darüber hinaus werden von der Bundesbank von Zeit zu Zeit Finanzierungspapiere der öffentlichen Hand, z.T. auch im Tender-verfahren, als nicht vorzeitig rhckgebbare Papiere angeboten. Literatur: Deutsche Bundesbank (1993c)

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