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primäre Federführung

(Primärfederführung): Die ursprüngliche Federführung, die z.B. im Falle der Auftragserteilung für den Inhalt des über­nommenen Teilauftrags und für die Dauer seiner Erledigung an den auftragnehmenden Bereich übergeht (Sekundärfederführung), mit Abschluss des Auftrags jedoch wieder an den Auftraggeber zurückfällt.
vgl. sekundäre Federführung

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