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Stichtagsbezogenheit

(Stichtagsprinzip). Die Verhältnisse am Bilanzstichtag sind massgebend für die Bewertung § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB. Nur Ereignisse, die am Bilanzstichtag eingetreten waren, die sog.   wertaufhellenden Tat­sachen sind zu berücksichtigten, wohingegen die   wertbeeinflussenden Tatsachen nicht zu berück­sichtigen sind. Siehe auch   Jahresabschluss, deutscher (mit Literaturangaben).

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