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Untergang von Zollgut

Begr. d. deutschen Zollrechts für Zollgut, das im Zuge eines gebundenen Zollverfahrens untergeht; d. h. ohne bewusstes menschliches Zutun in einen Zustand versetzt wird, in dem es sich überhaupt nicht mehr oder wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll nutzen lässt, z. B. durch Einwirkung von Feuer, Wasser oder Chemikalien.

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