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Versicherungsbeginn

Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsvertrag in Kraft tritt. Der Versicherungsschutz beginnt üblicherweise nach Annahme des Antrages durch das Unternehmen und Zahlung des ersten Beitrages, frühestens zu dem im Versicherungsschein festgelegten Versicherungsbeginn. Versäumt der Versicherungskunde die rechtzeitige Zahlung, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung erfolgt ist.

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