Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Übernahmeangebot

(tender solicitation) im anglo-amerikanischen Raum weit verbreitete Form des Beteiligungserwerbs. Er findet ausserhalb der Börse statt, indem ein Unternehmen in der Wirtschaftspresse ein Angebot zum Aufkauf von Anteilen eines anderen Unternehmens unterbreitet. Im Gegensatz zum öffentlichen Abfindungsangebot gemäss § 305 AktG ist der Erwerber von Anteilen völlig frei in der Gestaltung der Erwerbsmodalitäten. Der Nachfrager nach Anteilen setzt die Konditionen des von ihm unterbreiteten Übernahmeangebotes ohne Mitwirkung anderer Personen ganz allein fest und überlässt den Anteilseignern und damit den potentiellen Anteilsverkäufern auf diesem Wege nur die Wahl zwischen der Annahme oder der Ablehnung des Angebotes. Damit haben die Anteilseigner keinen Einfluss auf die Umtauschkonditionen; diese stellen für sie vielmehr ein Datum dar. Die Vorteile eines Übernahmeangebotes gegenüber dem Beteiligungserwerb an der Börse liegen vornehmlich in folgenden Aspekten: ·  Der Beteiligungserwerb kann relativ zügig erfolgen. ·  Je nach Wahl der Übernahmekonditionen wird u. U. ein grösserer Kreis von Anteilseignern bewogen, die Anteile zu verkaufen. ·    Durch das Setzen von Nebenbedingungen kann der Aufkauf der Anteile vom Eintritt bestimmter Ereignisse, wie etwa dem Erreichen einer kritischen Anteilshöhe, abhängig gemacht werden, so dass auf diesem Wege einzelne Risiken des Erwerbsvorganges der Anteile vermindert oder gänzlich ausgeschaltet werden. Nachteile können wie folgt gegeben sein: ·    In der Regel müssen vergleichsweise grosszügige übernahmeangebote unterbreitet werden, um die bisherigen Anteilseigner zum Verkauf ihrer Anteile zu bewegen. ·    Es können recht hohe Nebenkosten anfallen. ·    Durch das Bekanntwerden des Übernahmegebotes sind unerwünschte Spekulationen möglich. ·    Das Umtauschangebot muss regelmässig auf der Grundlage von externem Zahlenmaterial festgesetzt werden. Die EG-Kommission hat im Februar 1989 den Entwurf einer EG-Richtlinie für öffentliche Übernahmeangebote vorgelegt, der jedoch sehr umstritten ist.             Literatur: Schubert, W.IKüting, K., Unternehmungszusammenschlüsse, München 1981, S. 255 ff.

Bei einem Übernahmeangebot bietet ein Kaufinteressent den Aktionären einer Aktiengesellschaft einen i. d. R. erheblich über dem aktuellen Börsenkurs liegenden Preis für ihre Aktien.
Siehe auch: Feindliches Übernahmeangebot

Vorhergehender Fachbegriff: Übernahme-Richtlinie | Nächster Fachbegriff: Übernahmeangebots-Richtlinie



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Europäische Währungsunion (EWU) | Verkehrs-Service-Versicherung | International Competitive Bidding (ICB)

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon