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Arbeitnehmerschutzpolitik

entstand im vergangenen Jahrhundert, nachdem vor allem die ungezügelte ökonomische Nutzung des Produktionsfaktors Arbeit und die Fremdbestimmung des Lohnarbeiters im Arbeitsprozess zu schwerwiegenden sozialen Missständen führten. Arbeitszeiten über die physische Belastbarkeitsgrenzen hinaus, Kinder- und Frauenarbeit (oftmals unter Tage) unter menschenunwürdigen Bedingungen, die Entlohnung der Arbeiter durch Waren statt durch Geld und andere Missstände verlangten Abhilfe, deren Notwendigkeit allein schon aus Gründen humanitärer Ethik gerechtfertigt erschien. Die Forderung nach Arbeitnehmerschutzpolitik wurde im vergangenen Jahrhundert nicht nur auf humanitär-ethische Motive gestützt, sondern auch auf militärpolitische (Bericht des Generalleutnants von Horn aus dem Jahr 1828, der auf die gesundheitlich geschwächten Jugendlichen bei der Rekrutierung zur Armee hinwies), ökonomische, hygienische und bildungspolitische. Da lange Zeit weder der Ursprung der sozialen Not noch die Notwendigkeit, Sozialpolitik im heute verstandenen Sinne zu betreiben, klar erkannt wurden, fehlte die sozialpolitische Fundierung der Arbeitsschutzpolitik, musste Arbeitsschutzpolitik Stückwerk bleiben. Erst mit Ausbildung einer entwickelten Sozialpolitik konnte Arbeitsschutzpolitik zu einem zentralen Bereich moderner Sozialpolitik werden (Arbeitsschutz).              

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