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Begebungskonsortium

Form eines Emissionskonsortiums, welches für die Emittentin bei der Erstplazierung von Effekten als Kommissionärin tätig wird. D. h., daß das Begebungskonsortium im Auftrag sowie auf Rechnung und Risiko der Emittentin arbeitet. Bei Fehleinschätzungen trägt die Emittentin das Plazierungsrisiko, was insbesondere bei Aktienemissionen zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann. (Vgl.: Übernahmekonsortium, kombiniertes Übernahme- und Begebungskonsortium).

Form des Bankenkonsortiums, das sich bei Fremdemissionen von Effekten auf die Platzierung beschränkt, ohne auch die (Fest-) Übernahme der Wertpapiere zu umfassen. Dabei gehen die das Konsortium bildenden Banken - i.Ggs. zum Übernahmekonsortium - kein Risiko ein. Tritt das Konsortium als Kommissionär auf, vertreiben sie die Effekten im eigenen Namen und stellen dem Emittenten Emissionskredit zur Verfügung. Bei der einfachsten Form werden die Titel nicht nur für Rechnung, sondern auch im Namen des Emittenten veräussert, d.h. das Konsortium tritt nur als Vermittler oder Makler auf. Heute kaum noch übliche Form eines Emissionskonsortiums.

siehe Konsortium.

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