| hat die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlage von Menschen, Tierenund Pflanzen zur Aufgabe.
 
 Die fünf wichtigsten Eigenschaften bzw. Funktionen des Bodens sind: 
 * Teil von
 Natur und Landschaft,
 
 * Produktionsgrundlage
 für Land- und Forstwirtschaft,
 
 * Speicher
 und Filter für den Wasserhaushalt,
 
 * Träger von
 Bodenschätzen,
 
 * Siedlungs-
 und Wirtschaftsfläche.
 
 Es wird davon ausgegangen, daß die verschiedenen Formen der Nutzungdes Bodens in ihrer Wertigkeit grundsätzlich keiner Rangfolge unterliegen.
 
 Die vielfältigen Einwirkungen auf den Boden verlangen eine umfassendeSchutzkonzeption, die die Bundesregierung Anfang 1985 vorgelegt hat. Der
 Schutz des Bodens ist demnach eine eigengewichtige, ressortübergreifende
 Aufgabe. Alle Auswirkungen des Bodenschutzes auf andere Politikbereiche sollen
 durch einen fachübergreifenden Ansatz berücksichtigt werden.
 
 Folgende konkrete Aufgabenbereiche wurden definiert: 
 Der Bodenschutz hat insb. 
 * Maßstäbe
 für die Erhaltung der Funktionen des Bodens im Naturhaushalt zu setzen,
 
 * dafür
 Sorge zu tragen, daß weder durch stoffliche Einwirkungen über Luft und Wasser
 noch durch andere ungünstige Einwirkungen des Menschen akute oder chronische
 Schädigungen der Böden eintreten,
 
 * Grenzen
 für Stoffeinträge und andere Belastungen der Böden anzugeben, wenn eine
 Vermeidung nicht möglich ist,
 
 * Anforderungen
 des Biotop- und Artenschutzes, des Grundwasser- und Gewässerschutzes sowie
 einer nach Güte und Menge ausreichenden Wasserversorgung zu berücksichtigen,
 
 * Maßstäbe
 des Gesundheitsschutzes im Hinblick auf die Belastung von Nahrungsketten zu
 berücksichtigen,
 
 * gleichrangig
 die langfristig ausreichende Versorgung mit land- und forstwirtschaftlichen
 Erzeugnissen sowie mit Rohstoffen zu sichern,
 
 * ökologische
 Anforderungen für Standorte der Abfallbeseitigung und für die Sanierung und
 Renaturierung der durch Altlasten kontaminierten Standorte zu bestimmen sowie
 
 * bei Boden-
 und Flächennutzung gesellschaftliche Anforderungen an die Bodenfunktionen
 unter Anlegung der Maßstäbe der Umwelt- und Raumverträglichkeit zu beachten und
 zu bewerten.
 
 Es ist beabsichtigt, arbeitsteilig in Kooperation mit den Ländern aufder Grundlage der Bodenschutzkonzeption und des Abschlußberichts der
 Bund/Länder-Arbeitsgruppe "Bo- denschutzprogramm" die Erfordernisse des
 Bodenschutzes zu konkretisieren und die notwendigen Schutzmaßnahmen nach
 Inhalt, Prioritäten, Zeit- und Kostenrahmen festzulegen.
 
 Literatur:Bodenschutzkonzeption der Bundesregierung, Bundesministerium des Innern, U III
 1-502058-1/1.
 
 
 
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