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Buchgrundschuld

Grundschuld, Hypothek

Grundschuld, für die nach ausdrücklicher Weisung an das Grundbuchamt bei der Eintragung kein Grundschuldbrief eingetragen wird. Sie entsteht damit sofort mit Eintragung.

ist eine Grundschuld, bei der lediglich Eintragung ins Grundbuch erfolgt. Sie auch Briefgrundschuld.

Form der Grundschuld, bei der die Erstellung eines Grundschuldbriefs vertraglich ausgeschlossen wird. Nur im Grundbuch eingetragen. Die Rechte aus einer Buchgrundschuld können nur über entspr. Grundbucheintragungen übertragen werden. Ggs.: Briefgrundschuld.

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