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Bundessozialhilfegesetz

(BSHG)


gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe, die zukünftig im 9. Buch des
Sozialgesetz­buches (SGB) aufgehen soll. Mit dem BSHG von 1961 wurde in der
Bundesrepublik Deutschland die Institution der allgemeinen öffentlichen
Fürsorge als Teil des Systems der sozialen Sicherung nach modernen rechts- und
sozialstaatlichen Grundsätzen reformiert und in Sozialhilfe umbenannt. Dabei
wurden insb. etliche vorher dem fürsorgerischen Er­messen freigestellte
Leistungen rechtlich weit­gehend normiert und für die Bürger verwal­tungsgerichtlich
einklagbare Leistungsansprü­che geschaffen. Im Detail wurde das BSHG seit 1961
durch fünf Novellen und zahlreiche sonstige Änderungsgesetze oft abgeändert.




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