| Auftrag des Bankkunden zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren.Börsenaufträge werden entweder limitiert oder unlimitiert erteilt. Ein
 limitierter Kaufauftrag besagt, daß nur zum Limit, z.B. 300, und darunter
 gekauft werden darf, ein limitierter Verkaufsauftrag verlangt den Verkauf zum
 Limit oder darüber. Mit unlimitierten Aufträgen (kaufe billigst, verkaufe
 bestens) wird sofortige Ausführung verlangt, und sie müssen zum gerade
 herrschenden Kurs ausgeführt werden. Bei DAX-Titeln (und generell bei
 US-Titeln) gibt es Stop-Aufträge (manchmal auch stop loss order genannt).
 Stop-sell 300 heißt, daß bei Erreichen oder Unterschreiten der Kursmarke von
 300 ein Bestens-Verkaufsauftrag vorliegt. Stop-buy 300 bedeutet, daß bei
 Erreichen oder Überschreiten der Kursmarke von 300 ein Billigst-Kaufauftrag
 vorliegt. Börsenaufträge werden gewöhnlich als bis zum Monatsende gültig
 erteilt. An der Deutschen Terminbörse (DTB) gibt es darüber hinaus FOK-
 Aufträge (fill or kill), bei denen der Kunde Teilausführung ausschließt, sowie
 GTD (good tili date) und GTC (good tili cancelled)-Aufträge, die bis zu einem
 bestimmten Datum oder bis auf Widerruf laufen, während IOC- Aufträge (immediate or cancel) nur sofort
 ausgeführt werden können.
 
 
 
 Kauf- oder Verkaufsauftrag von Wertpapieren, der in Deutschland per Bank an die Börse gegeben wird. Börsenaufträge müssen u. a. als Angaben enthalten:
 ?	Nennwert bzw. Anzahl der Wertpapierstücke,
 ?	Wertpapierbezeichnung,
 ?	mit Kurslimitierung/ohne Kursvorgabe ( bestens,  billigst,  Stop-loss-Auftrag,  Stop-buy-Auftrag),
 ?	Auftragsgeltungsdauer.
 
 Beauftragung der Bank durch den Kunden, bestimmte Wertpapiere u. a. börsenmässig gehandelte Objekte zu kaufen oder zu verkaufen.
 
 Kauf- oder Verkaufsauftrag für Wertpapiere mit Angabe der Menge und ggf. der oberen oder unteren Preisgrenze.
 
 
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