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Energiekostenplanung

umfaßt als Teilproblem der Gemeinkostenplanung im wesentlichen die Planung der Kosten für elektrische Energie, Heizgas, Druckluft und Wasser. Dabei erfaßt man zunächst sämtliche, die jeweilige Energieart verbrauchenden Aggregate in einer Liste unter Angabe der installierten kW, cbm usw. Lichtstrom wird dabei zweckmäßigerweise nicht für einzelne Kostenstellen, sondern zusammengefaßt für die Kostenstelle »Grundstücke und Gebäude« geplant. In einem zweiten Schritt werden in einer besonderen Verbrauchsstudie die Verbrauchszeiten der einzelnen Aggregate bei Planbeschäftigung und die durchschnittlichen Planverbrauchsmengen ermittelt. Dabei ist darauf zu achten, daß für Rüst- und Anlaufvorgänge (vgl. Vorbereitungszeit, Rüstkosten) häufig unterschiedliche Verbrauchsmengen nötig sind, d.h. bestimmte Planvorstellungen über Los- oder Auflagengröße vorhanden sein müssen. Die Verbrauchszeiten, multipliziert mit den durchschnittlichen Planverbrauchsmengen, ergeben summiert die Planverbrauchsmenge einer Kostenstelle. Energiemengen, die auch dann anfallen, wenn die Beschäftigung nahezu Null ist, sind als Fixkosten anzusetzen.

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