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Falsifizierbarkeit

Hypothesen müssen bei der Theoriebildung darauf überprüft werden, ob sie widerlegbar (falsifizierbar) sind. Die Hypothesenformulierung muss die Falsifizierbarkeit grundsätzlich zulassen. Werden Hypothesen in der Empirie widerlegt, sind sie zu verwerfen. Eine Hypothese kann grundsätzlich nicht verifiziert werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie sich nicht doch — ggfs. unter anderen Umständen — als falsch erweist.

In der Wirtschaftssoziologie: Eigenschaft einer Hypothese oder Theorie, empirisch widerlegbar (falsifizierbar) zu sein; zentrales Konzept der Forschungslogik des kritischen Rationalismus. Um falsifizierbar zu sein, müssen die Aussagen der Theorie die Form von Allsätzen haben (Alle Schwäne sind weiss.), da aus deren Negativformulierung (Es gibt keine nicht-weissen Schwäne.) durch Hinzufügung einer Raum-Zeit-Bestimmung ein Basissatz ableitbar ist (An der Raum-Zeit-Stelle k gibt es keinen nicht-weissen Schwan.), der durch eine einzige entgegenstehende Beobachtung, ebenfalls als Basissatz formuliert (An der Raum-Zeit-Stelle k gibt es einen schwarzen Schwan.), widerlegt werden kann. Damit ist neben dem entgegenstehenden Basissatz die Ausgangshypothese falsifiziert. Die Eigenschaft der Verifizierbarkeit haben hingegen nur Aussagen in Form von Existenzsätzen (Es gibt weisse Schwäne.). Diese können zwar durch eine einzige zutreffende Beobachtung bestätigt (verifiziert), wegen der fehlenden Möglichkeit der Ableitung von Basissätzen aber nicht falsifiziert werden. Umgekehrt können falsifizierbare Allsätze nicht verifiziert werden (Asymmetrie von Falsifizierbarkeit und Verifizierbarkeit).

Popper-Kriterium

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