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Fehlleistung

Wertmindernde Leistung, die ungeplant infolge nicht fähiger bzw. nicht beherrschter Prozesse und deren Auswirkungen ist. Im Einzelnen handelt es sich um Ausschuss, Nacharbeit, Fehllieferung, Maschinenausfall, Fehler- und Störungsfolgen, Garantie- und Reklamationsaufwendungen. Es kommt also weder zu einer Werterhöhung noch zu einem Kundennutzen.

In der Wirtschaftssoziologie: auch: Fehlhandlung, jedes Tun oder Unterlassen von der Art des Versprechens, Vergessens, Verlierens usw., in dem ein vornehmlich durch äussere Rücksichten gehemmter Impuls sich eben so weit durchsetzt, dass sein ursprüngliches Ziel erkennbar wird (Beispiel: der widerstrebend verfasste Brief, dessen Absendung der Schreiber „vergisst“).

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