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Flexible Normalkostenrechnung

eine Form der Normalkostenrechnung. Die flexible Normalkostenrechnung verdankt ihre Entstehung den Unzulänglichkeiten der Kostenkontrolle in der starren Normalkostenrechnung. Die Kontrolle trat als Zielsetzung immer mehr in den Vordergrund. Das Kennzeichen der flexiblen Normalkostenrechnung ist die Aufspaltung der Gesamtabweichung in eine Beschäftigungsabweichung und in eine solche, in der alle übrigen Kostenbestimmungsfaktoren wirksam sind. Um diese Aufspaltung durchführen zu können, ist eine möglichst exakte Trennung der Gemeinkosten in ihre fixen und variablen Bestandteile erforderlich. Die Aufspaltung der Ober- bzw. Unterdeckungen wird folgendermaßen durchgeführt: Zunächst werden ganz entsprechend der starren Normalkostenrechnung für jede Kostenstelle korrigierte Istgemeinkosten mehrerer Abrechnungsperioden errechnet und durch Kostenanalyse in einen fixen und variablen Teil aufgespalten. Durch Division des variablen Teils durch die dazugehörende Beschäftigung (z.B. Stunden) ergibt sich der proportionale Normalgemeinkostensatz, der bei jeder Beschäftigung gilt. Der fixe Teil der Istgemeinkosten wird durch die Normalbeschäftigung dividiert und ergibt den fixen Normalgemeinkostensatz. Aus der Addition dieser beiden Normalgemeinkostensätze resultiert ein Normalgemeinkostensatz, der nur bei Normalbeschäftigung gilt. Werden mit diesem Normalgemeinkostensatz die Istfertigungsstunden multipliziert, so erhält man die insgesamt in der Kostenträgerrechnung verrechneten Normalgemeinkosten. Die Differenz zwischen Istgemeinkosten und verrechneten Normalgemeinkosten ergibt die Uber- bzw. Unterdeckung einer Kostenstelle. Die Aufspaltung dieser Differenz in eine Beschäftigungsabweichung und in einen solchen Anteil, der nicht auf Beschäftigungseinflüsse zurückgeht, erfordert die Ermittlung von Maßkosten (Richtkosten). In der Normalkostenrechnung werden diese Maßkosten als Normgemeinkosten bezeichnet. Sie errechnen sich als Summe aus den fixen Normalgemeinkosten einer Abrechnungsperiode und dem Produkt aus proportionalem Gemeinkostensatz mal jeweiliger Istbeschäftigung. Die Differenz der Ist-Gemeinkosten und dieser Normgemeinkosten entspricht dem Betrag, der in der einfach-flexiblen Plankostenrechnung . als Verbrauchsabweichung bezeichnet wird.

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