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Freihändiger Verkauf

Absatzmethode für Wertpapiere bei einer Emission, wobei das Emissionskonsortium selbständig entscheiden kann, wem es die Papiere liefert, insbesondere wenn die Nachfrage größer als das Angebot ist. Die Verkaufsbedingungen werden bei Bundesanleihen für eine bestimmte Verkaufsfrist festgelegt.

1. Art der Verwertung von Sicherheiten, die einer Bank gestellt worden sind. 2. Form der Platzierung von Wertpapieren im Anlegerpublikum, vor allem durch die Banken des Bankenkonsortiums, das die Papiere übernommen hat. Da sich das System der öffentlichen Zeichnung als abwicklungstechnisch nachteilig und umständlich erweist, bedienen sich Banken praktisch stets der Methode des freihändigen Verkaufs von Wertpapieren, bei dem sie nicht an eine Emissionsfrist gebunden sind, sondern der Verkauf solange stattfindet, bis die Emission vollständig untergebracht ist. Die abgeforderten Beträge können täglich zugeteilt und abgerechnet werden. Im Verkaufsangebot wird der entspr. Titel zu einem bestimmten Kurs »frei bleibend«, d.h. unter Vorbehalt von Kursänderungen, zum Verkauf gestellt. Bei Platzierung von Aktien werden ggf. zunächst die Altaktionäre aufgefordert, das ihnen gem. AktG zustehende Bezugsrecht - sofern nicht durch Dreiviertelmehrheit der HV ausgeschlossen - wahrzunehmen.

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