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Generalhandel

neben dem Spezialhandel Konzept zur Erfassung des Aussenhandels. Der Generalhandel misst die Warenströme, die - nach Ausschaltung des Transithandels und des Zwischenauslandsverkehrs — die Grenzen des Erhebungsgebiets überschreiten. Er umfasst in der Einfuhr die Einfuhr in den freien Verkehr, die Einfuhr zur aktiven und nach passiver Veredelung sowie die Einfuhr auf Lager im Zeitpunkt ihrer Einlagerung. In der Ausfuhr umfasst der Generalhandel neben der Ausfuhr aus dem Zollgebiet auch die Wiederausfuhr ausländischer Waren zur passiven und nach aktiver Veredelung sowie aus dem Lager im Zeitpunkt ihrer Ausfuhr. Lager im Sinne der Aussenhandelsstatistik sind die Freihafenlager und die Zollager, einschl. offene Zollager (sowie einige Sonderfälle). In diese Lager können Waren aus dem Ausland unverzollt eingeführt werden. Die Lager dienen der Einlagerung von Waren, die nach Lagerung für den Auslandsabsatz bestimmt sind, und von solchen Waren, deren endgültiger Verbleib im Zeitpunkt der Einlagerung noch nicht feststeht. Der Unterschied zwischen dem Generalhandel und dem Spezialhandel berührt auf der verschiedenen Nachweisung des Lagerverkehrs.                 

Erfassungsform in der Aussenhandelsstatistik, in der alle grenzüberschreitenden direkten Warenbewe­gungen, zusätzlich die Einfuhren in ein   Zollfreigebiet und deren Wiederausfuhr ins Ausland erfasst werden. Gegenbegriff:   Spezialhandel

neben dem Spezialhandel Konzept zur Er­fassung des Außenhandels. Der General­handel mißt die Warenströme, die - nach Ausschaltung des Transithandels und des Zwischenauslandsverkehrs - die Grenzen des Erhebungsgebietes überschreiten. Beim Import wird die unmittelbare Wareneinfuhr sowie die Einfuhr auf Lager zum Zeitpunkt der Einlagerung erfaßt. Beim Export um­faßt der Generalhandel neben der Ausfuhr aus dem Zollgebiet auch die Wiederaus­fuhr ausländischer Waren aus dem Lager zum Zeitpunkt der Ausfuhr. Der Unterschied zwischen dem Generalhan­del und dem Spezialhandel beruht auf der verschiedenen Nachweisung des Lagerver­kehrs.                 

- Außenhandel

Begr. a. d. amtlichen Statistik für den Warenverkehr im Außenhandel, wobei die Transaktionen vom Standpunkt des (Zoll-)Auslands her erfasst und dargestellt werden. Er umfasst die gesamte Wareneinfuhr und Warenausfuhr — mit Ausnahme der Warendurchfuhr (des Transithandels) und des Zwischenauslandsverkehrs. Er unterscheidet sich vom Spezialhandel durch eine unterschiedliche Berücksichtigung des Lagerverkehrs. Der G. schließt die Wareneinfuhr auf Lager und die Warenausfuhr aus Lager ein.

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