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Gesundheitspolitik

Teilgebiet der Sozialpolitik mit der Aufgabe, die Gesundheit der Bevölkerung zu wahren und zu fördern. Eine rationale Gesundheitspolitik umfasst vor allem drei Elemente: das Zielsystem, die Lageanalyse ( Gesundheitsindikatoren) und die Entscheidungsträger, die die politischen Entscheidungen verantworten. Eine gezielte Gesundheitspolitik wird durch das weitgehende Fehlen einer anerkannten operationalisierten Zielsetzung erschwert. Eine Konkretisierung der Ziele ist einerseits eine Voraussetzung für einen Soll-Ist-Ver- gleich, dessen Aufgabe es wäre, Über- und Unterversorgungen aufzudecken, andererseits lässt sich ohne Zielvorgaben die Effizienz des Gesundheitswesens nicht beurteilen. Gesundheitspolitische Eingriffe können ohne Zielbezug in ihrer Wirkung nicht überprüft werden. Weiterhin wird eine rationale Gesundheitspolitik durch die komplexen Ziel-Mittel-Zu- sammenhänge im Gesundheitswesen erschwert. Aufgabe einer interdisziplinären Theorie der Gesundheitspolitik wäre es daher, die Input-Output-Zusammenhänge in Form von Produktionsfunktionen aufzudecken. Schliesslich ist die Gesundheitspolitik in vielen Ländern durch die Vielzahl von öffentlichen, halböffentlichen und privaten Entscheidungsträgern mit unterschiedlichen Teilaufgaben gekennzeichnet, die eine zielgerichtete Gesundheitspolitik ebenfalls nicht erleichtern. Zu den konkreten Entscheidungsbereichen einer Gesundheitspolitik zählen die Steuerung von Bedarf und Nutzung, die Steuerung des Leistungsangebots, die Steuerung der Ausgaben ( Gesundheitsausgaben,  Kostenex- plosion) und Einnahmen sowie die Steuerung der Informationen (Daten des Gesundheitswesens, Gesundheitsstatistik). Die Steuerung in diesen Bereichen unterliegt unterschiedlichen Prinzipien. Übergreifend herrscht zunächst das Subsidiaritätsprinzip wegen seiner Vorteile bei der Verwirklichung einer bedarfsgerechten und kostengünstigen Krankenversorgung und gesundheitlichen Betreuung der Bevölkerung. Die konkrete Ausgestaltung erfährt dieses Prinzip in der Bundesrepublik durch die Selbstverwaltung (Krankenkasse, kassenärztliche Vereinigungen, Kammern, Verbände etc.) mit ihren vielfältigen Aufgaben. Der Gesetzgeber gibt die Rahmendaten vor, wobei in der Bundesrepublik durch die Zuständigkeiten von mehreren Bundesministerien eine klare Ausrichtung auf Bundesebene erschwert wird. So unterliegen der Pharmamarkt, die ambulante und stationäre Versorgung, der öffentliche Gesundheitssdienst, die gesetzliche Krankenversicherung sowie die Ausbildung und Beschäftigung in den medizinischen und hilfsmedizinischen Berufen völlig unterschiedlichen Organisationsprinzipien. Dementsprechend sehen sich die Beteiligten in den genannten Teilbereichen des Gesundheitswesens verschiedenen Allokationsmechanismen gegenüber. Diese Hinweise zeigen, wie differenziert die gesundheitspolitische Auseinandersetzung über den Anteil von Staat und Markt geführt werden muss. Es verwundert daher nicht, wenn viele Fachleute die Ansicht vertreten, dass es derzeit in der Bundesrepublik Deutschland eine abgestimmte und konzeptionelle Gesundheitspolitik nicht gibt ( Gesundheitsplanung). Im Vordergrund steht die Konzertierte Aktion. Zu den zentralen zukünftigen Problemen der Gesundheitspolitik zählen die Auswirkungen der demographischen Entwicklung, der zunehmenden Ärztedichte und des medizinisch-technischen Fortschritts sowie die Art und Ausgestaltung des Versicherungsschutzes bei limitierten Ressourcen im Gesundheitswesen ( Gesundheitsleistungen).     Literatur: Henke, K.-D./Reinhardt, U. (Hrsg.), Steuerung im Gesundheitswesen, Bd. 4 der Beiträge zur Gesundheitsökonomie der Robert Bosch Stiftung, Gerlingen 1983, S. 13ff. Bogs, H. u.a., Gesundheitspolitik zwischen Staat und Selbstverwaltung, Köln 1982. Neubauer; G. (Hrsg.), Alternativen der Steuerung des Gesundheitswesens, Bd. 13 der Beiträge zur Gesundheitsökonomie der Robert Bosch Stiftung, Gerlingen 1984.

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