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Handelshilfe

Teil der Entwicklungshilfe, der auf eine Verbesserung der Exportposition der Entwicklungsländer abzielt und unmittelbar an den Handelsströmen ansetzt. Zur Handelshilfe zählen u.a. internationale  Waren- und Rohstoffabkommen zur Stabilisierung der Exporterlöse der Entwicklungsländer, die Koppelung der Preise für (von der Dritten Welt exportierte) Rohstoffe an die Preise der (von der Dritten Welt importierten) Industriegüter (Indexierung) sowie die Einräumung von Zollpräferenzen für Entwicklungsländer. Diese Möglichkeiten der Handelshilfe sowie weitere, darüber hinausgehende Forderungen der Entwicklungsländer sind auch Gegenstand des integrierten Rohstoffprogramms.   Literatur: Hemmer, H.-R., Wirtschaftsprobleme der Entwicklungsländer, 2. Aufl., München 1988.

Teil der Entwicklungshilfe, die darauf abzielt, die Exportsituation der Entwicklungsländer zu verbessern. H. kann z B durch Einräumung von Zollpräferenzen für Entwicklungsländer, durch internationale Abkommen über Waren- und Rohstofflieferungen zur Stabilisierung der Weltmarktpreise (und damit der Exporterlöse der Entwicklungsländer), durch die Finanzierung von Marktausgleichslagern (engl.: buffer-stocks) oder durch die Indexierung, die Koppelung der Preise der Rohstoffe der Entwicklungsländer an die Preisentwicklung der Industriegüter der „ersten Welt" geleistet werden.

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