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industrieller Konflikt

i.             e.S. der Konflikt zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Er resultiert aus Interessengegensätzen und begründet einen mittlerweile institutionell geregelten Machtkampf zwischen Kapitaleignern und Lohnabhängigen. Häufig wird betont, dass sämtliche Konfliktlinien im wirtschaftlichen Bereich sich "letztlich" auf die "fundamentale Tatsache" der Lohnabhängigkeit reduzieren lassen. Diese Betrachtungsweise erweist sich zumindest als einseitig, denn sie vernachlässigt vielfältige Konfliktpotentiale im organisatio- nalen Bereich ( Konflikt) und im wirtschaftspolitischen Raum, die eben nicht durch den Interessengegensatz von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bestimmt werden. Die Einseitigkeit der Betrachtung wurde gefördert durch eine vorwiegend marxistische Perspektive, die ihrerseits auch in der breiten Öffentlichkeit zu einer Art "Institutionalisierung des Klassengegensatzes" (Theodor Geiger) geführt hat. Hierin wird eine nachteilige Position der Lohnabhängigen vermutet. Die Begründung für diese "strukturelle Asymmetrie" wird in einem "Zwang zum Verkauf der Ware Arbeitskraft" gesehen, verbunden mit der Tatsache, dass in "kapitalistischen" Gesellschaften das Kapitalinteresse die Richtung der Produktion bestimmt. Der industrielle Konflikt älteren Typs wird heute vielfach durch die Lage auf dem Arbeitsmarkt und die dort entstehenden "neuen" Ungleichheiten überschattet.   Literatur: Euler, H. P., Das Konfliktpotential industrieller Arbeitsstrukturen, Opladen 1977.

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