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Informationsspeicherung

hat in der Unternehmung als Teil des Informationsprozesses eine Art Pufferfunktion wahrzunehmen, die dem Wesen nach mit den Materiallägern im Produktionsprozess vergleichbar ist. Dementsprechend handelt es sich hier um die Lagerung von Informationen, die deshalb erfolgt, weil die Teilprozesse der Informationsbeschaffung, Informationsverarbeitung und Informationsübermittlung nicht immer kontinuierlich ablaufen. Die Speichervorgänge können sich zwischen Informationsbeschaffung und -Verarbeitung, zwischen mehreren Informationsverarbeitungsvorgängen und zwischen Informationsverarbeitung und -Übermittlung schieben. Die Gründe für eine Informationsspeicherung liegen darin, dass zum einen eine genaue Bestimmung des Informationsbedarfs ex- ante oftmals weder zeitlich noch qualitativ und quantitativ möglich ist, zum anderen verlangen gesetzliche Vorschriften, z.B. das HGB, eine z. T. sogar längerfristige Speicherung von Informationen. Ein weiteres Hindernis für einen kontinuierlichen Informationsfluss ist nicht zuletzt auch in der beschränkten Informationsverarbeitungskapazität von Menschen und Maschinen zu sehen. Hinsichtlich des Mediums gibt es natürliche (menschliches Gedächtnis) und künstliche Speicher. Bei letzteren unterscheidet man zwei Formen: Speicherung von Informationen in ihrer ursprünglichen Form, d.h. gemäss der Erstaufschreibung, so z.B. in Büchern oder Journalen der Buchführung, und Speicherung von Informationen in verschlüsselter Form, worunter sämtliche Arten von mechanischen, elektromechanischen, photoelektrischen und elektronischen Speichern fallen. Die Auswahl eines geeigneten Speichermediums erfolgt nach verschiedenen Kriterien, etwa nach der Häufigkeit der Verwendung von Informationen, den Kosten und der Kapazität des Speichermediums sowie der Zugriffszeit.

Prozesse, die zur langfristigen Ablage (Speicherung) der vorher verarbeiteten Informationen führen. Die Speicherung der Informationen erfolgt im Langzeitspeicher, der dem Gedächtnis des Menschen entspricht.

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