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Internationale Atomenergie-Organisation

(International Atomic Energy Agency, IAEA) am 29. 7. 1957 auf Initiative der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) gegründete, rechtlich selbständige Organisation zur friedlichen Nutzung der Atomenergie mit Sitz in Wien. Aufgrund eines am 14.11. 1957 abgeschlossenen internationalen Vertrages, durch den sie den Status einer "autonomen Organisation" innerhalb des Systems der Vereinten Nationen erhielt, ist sie besonders eng an die UN-Generalversammlung und den Sicherheitsrat gebunden. Die Mitgliedschaft in der IAEA steht allen Staaten offen, die sich in Übereinstimmung mit deren Satzung befinden. Im Dezember 1991 hatte die IAEA 112 Mitglieder. Das satzungsmässige Ziel der IAEA ist es, den Beitrag der Atomenergie zum Frieden, zur Gesundheit und zum Wohlstand zu beschleunigen und zu steigern. Demgemäss gehört es zu ihren Aufgaben, •   die Erforschung, Entwicklung und praktische Anwendung der friedlichen Atomenergienutzung weltweit zu fördern, •   für diese Zwecke Dienstleistungen und spaltbares Material zur Verfügung zu stellen bzw. zu vermitteln, •   den internationalen Wissenstransfer sowie den Austausch von Wissenschaftlern zu fördern, •   sicherzustellen, dass die von ihr zur Verfügung gestellten Ressourcen nicht für militärische Zwecke benutzt werden, und •   Sicherheitsnormen zum Schutz von Gesundheit, Leben und Eigentum zu erarbeiten. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, hat die IAEA drei eigene Laboratorien eingerichtet, in denen Forschungsprojekte zur Anwendung der Atomenergie z.B. in der Biologie, der Medizin, der Landwirtschaft und der Lebensmittelbestrahlung durchgeführt werden. Daneben leistet die IAEA insb. den Entwicklungsländern technische Hilfe bei Nuklearprojekten, veranstaltet wissenschaftliche Konferenzen und fördert u. a. durch die Vergabe von Stipendien die Ausbildung von Wissenschaftlern. Einen weiteren wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt bildet die Ausarbeitung von Empfehlungen für Strahlenschutznormen. Darüber hinaus hat die IAEA eine Vielzahl von internationalen Konventionen und Verträgen initiiert, wie z.B. 1986 das als Reaktion auf die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl verabschiedete Abkommen über die Frühwarnung bei nuklearen Unfällen mit grenzüberschreitenden Auswirkungen. In der Öffentlichkeit fanden in den letzten Jahren vor allem die Bemühungen der IAEA zur Verbesserung der Reaktorsicherheit zunehmende Beachtung. Besonders zu erwähnen sind hierbei die Operational Safety Review Teams, die - insb. nach Tschernobyl - die Sicherheit von Kernanlagen in zahlreichen Ländern (auch in der Bundesrepublik Deutschland) überprüfen. Von besonderer Bedeutung sind auch die im Atomwaffensperrvertrag vorgesehenen Kontrollen, mit denen IAEA die Einhaltung dieses 1970 in Kraft getretenen Abkommens überwacht. Dadurch soll verhindert werden, dass in den Atomanlagen der 140 Unterzeichnerstaaten dieses Abkommens (Ende 1990) spaltbares Material für militärische Zwecke abgezweigt wird. Bislang konnte allerdings nur dem Irak eine Vertragsverletzung nachgewiesen werden. Oberstes Organ der IAEA ist die jährlich tagende Generalkonferenz, der alle Mitglieder mit gleicher Stimme angehören. Sie legt das Arbeitsprogramm und den Haushalt fest. Als eigentliches Leitungsorgan fungiert der viermal jährlich tagende Gouverneursrat. Er besteht derzeit aus 35 Mitgliedern, von denen 22 von der Generalkonferenz auf Dauer von zwei Jahren gewählt werden. Die übrigen Mitglieder werden jährlich vom Gouverneursrat selbst bestimmt. Das Sekretariat wird von einem Generaldirektor geleitet, der vom Gouverneursrat mit Zustimmung der Generalkonferenz auf vier Jahre ernannt wird. Daneben besteht eine Reihe von Ausschüssen und Hilfsgremien. Die Finanzierung des Verwaltungshaushaltes (1991: 192,1 Mio. US-Dollar) erfolgt durch Pflichtbeiträge der Mitgliedsländer, deren Höhe sich am Beitragsschlüssel der UN orientiert. Ausserdem erhält die IAEA für ihr technisches Hilfsprogramm freiwillige Beiträge einzelner Mitglieder.               Literatur: Wolf rum, R. (Hrsg.), Handbuch Vereinte Nationen, 2. Aufl., München 1991.

(IAEO) — (engl.) International Atomic Energy Agency (IAEA). Gegr. 1957. Autonome Organisation im Rahmen der Vereinten Nationen (ohne Anbindung an den Wirtschafts- und Sozialrat). Sitz: Wien. Die IAEO stellt Mitgliedstaaten kerntechnische Materialien, Dienstleistungen und Ausrüstungen zur friedlichen Nutzung zur Verfügung. Sie gibt Richtlinien und Empfehlungen für Reaktorsicherheit, Strahlenschutz und physische Sicherheit von Kernmaterial, Wiederaufbereitung und Abfallentsorgung heraus. Sie organisiert den Austausch wissenschaftlich-technischer Erfahrungen durch Fachtagungen und Förderprogramme (z. B. auch zur Unterstützung der Entwicklungs- und Transformationsländer). Die IAEA ist das Kontrollorgan des Atomwaffensperrvertrags von 1968. http://www.iaea.org

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