Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Internationales Juteabkommen

International Agreement on Jute and Jute Products galt seit 1986 und lief nach einer Verlängerung 1991 aus. Das zweite Internationale Juteabkommen trat im Frühjahr 1991 vorläufig in Kraft. Vereinbarungsgemäß wird das Abkommen endgültig erst dann wirksam, wenn wenigstens drei Exportländer mit zusammen 85% der Weltausfuhren und wenigstens 20 Importländer mit zusammen 65% der Einfuhren beitreten. Wenngleich mit Bangladesch, Indien, Thailand, der Volksrepublik China sowie Nepal alle fünf Exportländer sowie 22 Importländer sich dem Abkommen angeschlossen haben, hat das Ausscheiden der USA 1994 aus der Internationalen Juteorganisation eine Erfüllung dieser Voraussetzung unmöglich gemacht, und der vorläufige Status des Abkommens wurde zunächst bis April 1998 verlängert. Ziel ist die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Jute und Juteprodukten insbesondere gegenüber Kunststoffen, die Zusammenarbeit der Mitglieder in Forschung und Entwicklung sowie die Stabilisierung des Jutepreises und die Sicherstellung der Versorgung. Marktregulierende Maßnahmen sieht das Abkommen, das von der Internationalen Juteorganisation mit einem Sekretariat in Dhaka, Bangladesch, verwaltet wird, nicht vor. Finanziert wird die Arbeit durch Beiträge der Mitglieder (Gemeinsamer Fonds für Rohstoffe)

Vorhergehender Fachbegriff: Internationales Joint Venture | Nächster Fachbegriff: Internationales Kaffeeabkommen



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Marktregulierungsabkommen | Prozesskosten | Geschäftsplan

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon