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Investitionsplanung bei Unsicherheit

Da sich Investitionsplanung, wie jede andere Planung auch, auf die Zukunft bezieht und zukünftige Entwicklungen nicht mit Sicherheit prognostizierbar sind, muss sie dem Unsicherheitsphänomen in irgendeiner Weise Rechnung tragen. Zwar lässt sich durch entsprechende Annahmen die Unsicherheit über die Zukunft formal aus der Investitionsplanung eliminieren, doch bedeutet dies nur, dass man auf eine systematische Analyse der Unsicherheitssituation verzichtet und deren Einschätzung bzw. Bewertung der subjektiven Beurteilung durch die Verantwortlichen im Rahmen der Investitionsentscheidung überlässt. Der Unsicherheit der Investitionsplanung kann auf zweierlei Weise Rechnung getragen werden, nämlich durch Massnahmen der vorbeugenden Sicherung (gegen etwaige schwer oder nicht vorhersehbare Auswirkungen künftiger Ereignisse und Entwicklungen) und solchen zur Verbesserung der informationellen Grundlage für die Investitionsentscheidung sowie für später erforderlich werdende Korrektur-Anpassungsentscheidungen. (1)  Als Massnahmen der vorbeugenden Sicherung kommen z.B. in Frage: •   Abwälzung des aus der Unsicherheit resultierenden Risikos oder eines Teils davon auf andere Unternehmen (z.B. Versicherungsunternehmen, Lieferanten); •   Begrenzung des Risikos aus der gesamten Investitionstätigkeit durch Risikostreuung, d. h. Durchführung von Investitionen in verschiedenen Bereichen mit unterschiedlicher Unsicherheit und nicht gleichlaufender Risikoentwicklung; •   Begrenzung des Risikos durch Realisierung flexibler (robuster) Investitionsvorhaben. Das sind solche Investitionsvorhaben, die im Hinblick auf möglichst viele denkbare Umweltsituationen erfolgreich sind. Bei diesen Projekten ist also der Erfolg weitgehend unabhängig von der tatsächlich eintretenden Umweltsituation; •   "Auffangen" von Auswirkungen der Unsicherheit durch Einbau von Sicherheitsmargen in die Investitionsplanung. Erscheinungsformen dieser Variante sind insb. die Vornahme von Korrekturzuschlägen oder -abschlägen in der Investitionsrechnung (z.B. Risikozuschlag zum Kalkulationszinssatz, Risikoabschlag bei der Projekt-Lebensdauer, Risikoabschlag bei den Projekt- Einnahmen) und die Veranschlagung von finanziellen Reservemitteln für nicht vorhersehbare Investitionen in der Investi- tionsprogrammplanung ( Investitionsplanung). (2)  Als Massnahmen zur Verbesserung der informationeilen Grundlagen sind zu nennen: •   Durchführung von Investitionsrechnungen, die der Unsicherheit explizit Rechnung tragen, eine Auseinandersetzung des Planers und des Entscheidungsträgers mit dem Unsicherheitsphänomen erfordern und damit eine Risikoabschätzung ermöglichen. Zu diesen Verfahren gehören die Amortisationsrechnung, Sensitivitätsanalyse, Risikoanalyse, Entscheidungsbaum- analyse, Portefeuille-Analyse und einige weitere Verfahren. •   Durchführung von Investitionskontrollen und Investitionsnachrechnungen während der Lebensdauer von Investitionsprojekten. Dadurch können frühzeitig unerwünschte Entwicklungen erkannt und rechtzeitig Korrekturentscheidungen getroffen werden.             Literatur: Blohtn, HJLüder, K., Investition, 7. Aufl., München 1991, S. 231 ff. Streitferdt, L., Grundlagen und Probleme einer betriebswirtschaftlichen Risikotheorie, Wiesbaden 1973.

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