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jugoslawisches Wirtschaftssystem

bis Ende der 80er Jahre der Prototyp einer partizipatorischen Variante der sozialistischen Marktwirtschaft, deren charakteristisches Ordnungsmerkmal die Arbeiterselbstverwaltung war. Die vorherrschende Eigentumsform war das Gesellschaftseigentum, bei dem die Verfü- gungs- und Nutzungsrechte dem jeweiligen Beschäftigungskollektiv eines Betriebes übertragen werden. Im sozialistischen Sektor arbeiteten in den 80er Jahren knapp 55% der Erwerbstätigen. Im privaten Sektor, der in der Landwirtschaft den Schwerpunkt hat, waren ca. 45% der Erwerbstätigen beschäftigt. Die landwirtschaftliche Nutzfläche befand sich zu rast 80% in Privatbesitz, wahrend die restlichen 20% von Genossenschaften bewirtschaftet wurden. Im industriellen Bereich waren private Kleinbetriebe bis zu fünf Beschäftigten zulässig. Darüber hinaus waren die Betriebe in Gesellschaftseigentum zu überführen und in Form von Grundorganisationen der vereinten Arbeit (GOVA) zu organisieren, die sich wiederum auf Unternehmensebene in Arbeitsorganisationen (AO) oder in konzernähnlich zusammengesetzte Organisationen der vereinten Arbeit (ZOVA) zusammenschliessen konnten. Diese Unternehmen waren nach den Prinzipien der Arbeiterselbstverwaltung zu organisieren und zu führen. Für die Ermittlung und Verteilung des Unternehmenserfolges galt das Einkommensprinzip. Die persönlichen Einkommen waren danach ergebnisabhängig, und das systemspezifische Erfolgsziel bestand im Streben nach möglichst hohem persönlichen Einkommen. Da dieses für einzelne Beschäftigte um so höher ausfällt, je weniger Belegschaftsmitglieder an dem aufzuteilenden Unternehmenserfolg partizipieren, besteht eine Neigung zur Monopolisierung der Arbeitsplätze und zur Einführung kapitalintensiver Produktionsverfahren. Dieses spezifische Interesse wird in der Theorie der Arbeiterselbstverwaltung als wichtige Determinante makroökonomischer Instabilität hervorgehoben. Dafür spricht die hohe Arbeitslosigkeit von ca. 1 Mio. Personen Mitte der 80er Jahre, was einer Arbeitslosenquote von mehr als 15% entspricht, die unter Hinzurechnung der im Ausland tätigen Gastarbeiter die 20%-Marke übersteigen würde. Zugleich war und ist der Anteil der Bruttoan- lageinvestitionen am Sozialprodukt mit durchschnittlich 30% im internationalen Vergleich ausserordentlich hoch, und dementsprechend niedrig fällt die Kapitalproduktivität aus. Diese wie auch andere gesamtwirtschaftliche Fehlentwicklungen, z.B. die hohe Inflationsrate in den 80er Jahren von jährlich meist über 40%, die permanent hohen Handels- und Leistungsbilanzdefizite und die hohe Auslandsverschuldung von mehr als 20 Mrd. Dollar waren aber auch in der Organisation und Strategie der Wirtschaftspolitik begründet. Markante Besonderheit war die extrem föderalistische, von Republiken-, Provinz- und Kommunalinteressen geprägte Trägerschaft der Wirtschaftspolitik. Gemäss dem partizipa- torischen Leitbild waren neben staatlichen Instanzen auch die unmittelbar betroffenen Interessengruppen am Zustandekommen der Wirtschattspolitik zu beteiligen. Die institutionellen Formen der Koordination bildeten dabei "Selbstverwaltungsabkommen" zwischen diversen dezentralen Selbstverwaltungseinheiten und "gesellschaftliche Absprachen", die relevant wurden, wenn staatliche Instanzen an den Vereinbarungen beteiligt waren. Die kooperativ geprägte Wirtschaftspolitik mit Schwerpunkten in der Einkommens-, Preis-, Fiskal-, Regional-, Geld-, Kredit- und Aussenhandelspolitik war bisher in hohem Masse interventionistisch, diskretionär, kurzfristig und in sich inkonsistent. Sie engte den geringen Spielraum der schwachen Marktkräfte noch zusätzlich zu den vielfältigen institutioneilen Restriktionen ein, so dass die Realität des jugoslawischen Wirtschaftssystems ziemlich weit vom Leitbild einer sozialistischen Marktwirtschaft entfernt war. Angesichts der systembedingten Wirtschaftsprobleme wird der 1988 eingeleitete ordnungspolitische Systemwandel verständlich. Das Ende 1988 verabschiedete Unternehmensgesetz markiert den ersten wichtigen Reformschritt, indem es die Gleichberechtigung von sozialistischen und privaten Eigentums- und Unternehmensformen sichert, die Gründung privater Personen- und Kapitalgesellschaften zulässt und bestehende Beschränkungen für Privatpersonen und ausländische Investoren beseitigt. Das Ende 1989 verabschiedete Privatisierungsgesetz sieht die Umwandlung der Selbstverwaltungsunternehmen in private Kapitalgesellschaften vor, womit sich das Ende der Arbeiterselbstverwaltung und die Hinwendung zur Unternehmerwirtschaft abzeichnet. Dieser grundlegende Wandel wird durch weitere Reformen, z.B. der Banken- und Aussenwirtschaftsordnung, unterstützt. Da die Autorität des Zentralstaates mehr und mehr schwindet, stehen die Gesetze und Massnahmen der einzelnen Republiken häufig in Konkurrenz zu den Bundesregelungen. Die weitere Entwicklung des jugoslawischen Wirtschaftssystems ist ungewiss und wird von der Regelung der konfliktgeladenen Beziehungen zwischen den Republiken und von der Lösung der ausserordentlich schwierigen wirtschaftlichen Transformationsprobleme abhängen.                           Literatur: Leipold, H., Wirtschaftspolitische Konzeptionen sozialistischer Marktwirtschaften, in: Cassel, D. (Hrsg.), Wirtschaftspolitik im Systemvergleich, München 1984, S. 69 ff.

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