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Kapazitätslenkung

Als Ansatzpunkt der  Industriestrukturpoli- tik strebt sie eine Anpassung der Erzeugungskapazitäten an Nachfrageveränderungen an. Privatwirtschaftliche Anpassungslösungen erfolgen in Form von freiwilligen Übereinkünften, durch Abwrackfonds mit Umlagenfinanzierung ( Abwrackprämie) oder im Wege von Unternehmungszusammenschlüssen. Zum Teil wird die behördliche Zulassung eines temporären Wettbewerbsschutzes von der Vorlage eines verbindlichen Kapazitätsabbau- plans (Strukturkrisenkartell) abhängig gemacht. Einzelbetriebliche Entscheidungen garantieren oft nicht die Optimalkapazität einer Industrie. Die Industriestrukturpolitik versucht daher, durch eine überbetriebliche Kapazitätslenkung - z.T. unter Beteiligung von Branchenausschüssen oder Vermittlern ( Moderatorenkonzepte) - im Kompromissweg und unter Beachtung von Nebenbedingungen einen Kapazitätsabbauplan zu erarbeiten. Staatliche Einflussnahme auf die Kapazitätsentscheidungen erfolgt meist über Finanzhilfen, die an bestimmte Auflagen (Personalabbau, Fusionen, Standortgarantien) gebunden sind. Kapazitätsprogramme (z.B. Mühlenkonvention) haben sich in der Vergangenheit sowohl von der Stillegungsbereitschaft der Unternehmen als auch von den tatsächlichen Kapazitätseffekten als wenig wirksam erwiesen. Anpassungshemmnisse liegen in der Produktionstechnik mit Unteilbarkeit, hohen Fixkosten und grossen mindestoptimalen Betriebsgrössen. Vielfach sind nur eine intensitätsmässige Anpassung mit Unterauslastung und steigenden Stückkosten oder eine Totalstillegung mit Standortaufgabe möglich. Personalfreisetzung ist durch die Verknüpfung von Mitbestimmung und Beschäftigungsentscheidungen erschwert. Der Personalabbau erfolgt vielfach nicht durch Entlassungen, sondern durch vorzeitige Pensionierung, durch mit Abfindungsprämien gefördertes freiwilliges Ausscheiden und durch betriebsinterne Versetzungen. Die z.T. grosszügige Bemessung der Sozialpläne bindet erhebliche Mittel, die der Umstrukturierung und den Innovationsanstrengungen entzogen werden. Kapazitätsanpassungen durch Konzentration können den Wettbewerb einschränken, ohne dass dies immer durch überzeugende Rationalisierungsvorteile ausgeglichen würde. Die Monopolisierung in den Krisenbereichen verschlechtert die Wettbewerbsfähigkeit der weiterverarbeitenden Industrie.              Literatur: Baum, H., Das Strukturkrisenkartell als Anpassungshilfe, in: wisu, 6.Jg. (1977), S. 518ff. Monopolkommission, Zur Neuordnung der Stahlindustrie, Sondergutachten 13, Baden-Baden 1983.  

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