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Kapitaleinlage

Neben der direkten Kapitaleinlage finden sich auch sog. indirekte Beteiligungsmo delle, bei denen zwischen die arbeit gebende Unternehmung und die Mit arbeiter eine Institution mit eigener Rechtspersönlichkeit (Kapitalbe teiligungsgesellschaft) geschaltet wird. werden die ArbeitnehmerEinlagen nicht durch Eigenleistungen der Mit arbeiter oder nicht durch rechtlich zu gesicherte Kapitalübertragungen sei tens der Arbeitgeber (z. B. Schenkun gen) finanziert, sondern im Rahmen eines Erfolgsbeteiligungsmodells auf gebracht, spricht man von laboristischer Kapitaleinlage

In der Gesundheitswirtschaft:

Eine Einlage in Form von Geld, die ein Gesellschafter in ein Unternehmen/ eine Gesellschaft als Beteiligung einbringt.

Im Gegensatz dazu werden bei einer Sacheinlage Sachwerte als Beteiligung in eine Gesellschaft eingebracht.

Bei den heute noch am stärksten verbreiteten Rechtsformen für Krankenhäuser benötigen die Kapitalgesellschaften (Gesellschaft mit beschränkter Haftung bzw. gGmbH, Kommanditgesellschaft auf Aktien KGaA, Aktiengesellschaft) Kapitaleinlagen.

Anderes gilt für den Regie- und Eigenbetrieb als die immer noch recht häufigen Rechtsformen für kommunale Krankenhäuser. Beim Regiebetrieb handelt es sich um einen in personeller, organisatorischer und rechtlicher Hinsicht und damit auch haushaltsrechtlich vollständig in die Kommunalverwaltung integrierten Betrieb. Auch der Eigenbetrieb hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, es handelt sich vielmehr um ein ausgegliedertes Sondervermögen des eigentlichen Rechtsträgers mit eigenem Wirtschaftsplan.

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