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Konsumgenossenschaft

konsumgenossenschaft(Konsumverein) ursprünglich als Förderungsoder Hilfsgenossenschaften (Genossenschaft) zur Verbesserung der Lebenshaltung der Mitglieder durch bessere und billigere Warenversorgung gegründet. Heute sind Konsumgenossenschaften wie Einkaufsgemeinschaften weitgehend zu Kapitalgesellschaften oder Holdings, oft in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, umstrukturiert und werden faktisch wie Filialunternehmen betrieben.  

(Konsumverein):
Nach § 1 Ziffer 5 des Genossenschaftsgesetzes sind Konsumgenossenschaften “Vereine zum gemeinschaftlichen Einkaufe von Lebensmitteln oder Wirtschaftsbedürfnissen im großen und Ab-lass im kleinen (Konsumvereine)”.
Konsumgenossenschaften entstanden historisch als hilfswirtschaftliche Zusammenschlüsse von privaten Haushalten mit dem Ziel, die eigenen Mitglieder zu möglichst günstigen Preisen und sonstigen Bedingungen mit Konsumgütern zu versorgen. Bis zu seiner Aufhebung im Jahre 1954 galt in der Bundesrepublik das Identitäts­prinzip für Konsumgenossenschaften, wonach die Mitglieder der Genossenschaft zugleich ihre Kunden sind und diese daher auch nicht einem erwerbswirtschaftlichen Prinzipien entsprechen­den Gewinnstreben folgen darf, sondern Gewin­ne zur Rücklagenbildung verwenden muss. Seit 1954 dürfen Konsumgenossenschaften ihre Wa­ren auch an Nichtmitglieder verkaufen. Die heuti­gen Konsumgenossenschaften sind zu Trägern von Selbstbedienungsläden und Super­märkten, von Verbrauchermärkten, Wa­renhäusern und sogar von Versandhäusern für Gebrauchsgüter geworden.

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