Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Konventionalstrafe

Vertragsstrafe in Form einer bestimmten zu zahlenden Geldsumme. Sie kann vertraglich zwischen den Beteiligten für den Fall vereinbart werden, daß der Schuldner dem Gläubiger die Leistung nicht oder nicht in vereinbarter Weise erfüllt. Beispiel: Im Anlagenbau in Form eines bestimmten Betrages pro Tag der Überschreitung des vereinbarten Fertigstellungsdatums. Geregelt in §§ 339 ff BGB.
Auch: Vertragsstrafe. Vertragliche Regelung, wonach ein Schuldner einer Leistung bei Nicht-oder nicht ordnungsgem. Erfüllung an den Gläubiger die Zahlung eines vereinbarten oder noch zu ermittelnden (Schadensersatz) Geldbetrags schuldet. Banken übernehmen im Rahmen ihres Avalkreditgeschäfts Vertrags- oder Konventionalstrafengarantien.
(Vertragsstrafe, Pönale) eine meist in Geld bestehende Leistung, die der Schuldner für den Fall der Nichterfüllung oder der nicht vertragsgemässen Erfüllung einer Verbindlichkeit verspricht (§§339ff. BGB), und zwar unabhängig davon, ob dem anderen ein Schaden entstanden ist. Die Vertragsstrafe ist verwirkt (zahlbar) mit dem Verzug und ist entweder statt oder neben der Erfüllung zu erbringen. Ist sie unverhältnismässig hoch, kann sie durch Urteil herabgesetzt werden (§ 343 BGB; anders § 348 HGB).

Vorhergehender Fachbegriff: Konvention zum Schutz der biologischen Vielfalt | Nächster Fachbegriff: konventionelles Zeichen



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Cost-plus-System | Debitorenkonto | Miet- und Energieschulden

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon