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Konzernpersonalwirtschaft

ist ein integraler Bestandteil der Konzernpolitik und -Strategie. Durch sie wird konzernweit der nachhaltigen und dauerhaften Sicherung des im gesamten Konzern erforderlichen Personals Rechnung getragen. Mit Hilfe der Konzernpersonalplanung als einem Teil der Konzerngesamtplanung werden die, für die geplante Entwicklung des Konzerns erforderlichen quantitativen und qualitativen personellen Leistungspotentiale koordiniert. Die Konzernpersonalpolitik bestimmt die konzerneinheitlichen Grundsatzentscheidungen über die Ziele und Handlungsspielräume im Personalbereich. Konzernspezifische Schwerpunkte liegen einerseits in der Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen (Kündigungsschutz, Mitbestimmung, Wettbewerbsverbote u. a.) und der arbeitnehmerbezogenen Interessen innerhalb der Unternehmensgruppe. Andererseits sind verbundspezifische Synergieeffekte im Aus- und Fortbildungsbereich sowie dem leistungsgerechten Einsatz des vorhandenen Personals zu beachten. Mit Lohn- und Gehaltsdifferenzierungen und einer unterschiedlichen Karriereplanung in den rechtlich selbständigen Unternehmen eines Konzerns können verschiedene wirtschaftliche Vorgaben beachtet werden. Im Konzern sind spezielle personalwirtschaftliche Fragen zu berücksichtigen, die in der Personalwirtschaft in einer Einzelunternehmung in dieser Form nicht vorhanden sind: •   Fragen der Personalbeschaffung, -Weiterbildung und -freisetzung sind konzernweit zu planen und durchzuführen, um bei Engpässen bzw. Überkapazitäten in einzelnen Konzerntochtergesellschaften Fehlentscheidungen unter Berücksichtigung des Konzernunternehmens als Ganzem zu vermeiden. •   Fragen der Personalbedarfsdeckungsmög- lichkeit im Zusammenhang mit personalwirtschaftlichen Anforderungen, die die organisatorischen Strukturen konzernweiter Aktivitäten in einem Unternehmensverbund mitbestimmen. •   Fragen der personellen Anpassungsmassnahmen einschliesslich einer strategischen Führungskräfteentwicklung und -auswahl unter Berücksichtigung aller im Konzern vorhandenen Arbeitnehmer zur Erfüllung der Gesamtaufgaben. Die rechtlichen Rahmenbedingungen setzen einer konsequent durchgeführten konzernweiten Personalwirtschaft enge Grenzen. Der einzelne Arbeitnehmer steht grundsätzlich nur mit seinem unmittelbar arbeitgebenden Unternehmen innerhalb eines Konzerns in arbeitsvertragsrechtlicher Beziehung. Ein Konzernarbeitgeber ist daher grundsätzlich ebenso ausgeschlossen wie z.B. ein konzernweiter Kündigungsschutz. Mit den gesetzlichen Arbeitnehmervertretungsorganen Konzernbetriebsrat und Konzernspre- cherausschuss werden Mitwirkungs- und Informationsgremien geschaffen, die eine konzernweite Interessenvertretung auch über die Grenzen der rechtlich selbständigen Tochtergesellschaften hinaus möglich machen.  Literatur: Thetsen, M. R., Der Konzern, Stuttgart 1991. Wächter, H., Personalwirtschaftliche Voraussetzungen und Folgen von Unternehmenszusammenschlüssen, in: BFuP, 42. Jg. (1990), S. 114ff. Windbichler, C., Arbeitsrecht im Konzern, München 1989.    

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