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Kopfsteuer

Form der Besteuerung, die ohne Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Leistungsfähigkeit an äußere Merkmale des Steuerpflichtigen anknüpft und alle Steuerschuldner mit einer einheitlich hohen Abgabe verpflichtet, z. B. Bürgersteuer in Höhe von 1000 Euro pro Jahr, zahlbar von jedem volljährigen Einwohner einer Stadt.

(lump-sum tax, Pauschalsteuer) Alle Bürger zahlen den gleichen Steuerbetrag. Die Steuer knüpft an äussere Merkmale des Steuerpflichtigen (z.B. Bürgereigenschaft, Wohnort) an und lässt wirtschaftliche Verhältnisse und damit die steuerliche Leistungsfähigkeit (Leistungsfähigkeitsprinzip) ausser acht. In der Theorie der optimalen Besteuerung gilt sie als ideale Steuer, weil von ihr keine Substitutionseffekte ausgehen, d.h. die Entscheidungen der Wirtschaftssubjekte zwischen einzelnen Gütern, zwischen Arbeit und Freizeit, zwischen Konsum und Sparen werden durch die Erhebung einer Kopfsteuer nicht beeinflusst. Die Kopfsteuer gilt auf der anderen Seite als ungerecht: Mit einer Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit ist sie in keinem Fall zu vereinbaren; der Besteuerung nach dem Äquivalenzprinzip würde sie nur dann entsprechen, wenn alle Bürger öffentliche Leistungen in gleichem Umfang nutzen würden und der Grenznutzen des Einkommens für alle Wirtschaftssubjekte gleich und konstant wäre.

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