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Kostenrechnung, Prinzipien der

(engl. cost accounting, principles of) In der Kostenrechnung geht es zum einen um die Erfassung des Güterverzehrs als Kosten und zum anderen um die Verteilung dieser Kosten auf die Zuordnungsobjekte (Kostenträger, Kostenstellen, unter Umständen auch Perioden). Um diese Aufgaben zu lösen, stehen zunächst Prinzipien der direkten Kostenverteilung zur Verfügung. Hierunter fällt das Kostenverursachungsprinzip. Der Überlegung folgend, dass der Güterverzehr ohne die Gütererstellung nicht eingetreten wäre, sind die Kosten den Zuordnungsobjekten zuzuordnen, die sie verursacht haben. Das Kosteneinwirkungsprinzip (nach Kosiol) unterstellt, dass die Gütererstellung ohne den Güterverzehr nicht stattgefunden hätte. Die Kosten sind daher den Zuordnungsobjekten zuzuordnen, die ohne den Güterverzehr nicht hätten erstellt werden können (z. B. Gewerbesteuer). Das Kostenidentitätsprinzip (nach Riebel) stellt darauf ab, dass Gütererstellung und Güterverzehr auf einer identischen Entscheidung beruhen. Die Kosten sind also dem Zuordnungsobjekt zuzuordnen, zu dem ein Entscheidungszusammenhang besteht (z. B. Kauf einer Maschine). Nicht alle Kosten lassen sich nach einem der vorstehenden Prinzipien direkt auf die Zuordnungsobjekte verteilen. Daher sind indirekte Kostenverteilungsprinzipen entwickelt worden, bei denen die Kostenverteilung proportional zu einer Schlüsselgröße vorgenommen wird. In dieser Gruppe können zum einen die Durchschnittsprinzipien genannt werden. Sie verteilen die Kosten proportional zu einer nicht absatzpreisbestimmten Schlüsselgröße. Hierunter fallen zum einen Bezugs oder Leistungsschlüssel, wie etwa die Mengenschlüssel (z. B. verbrauchte Mengen nach Gewicht oder Länge), die Zeitschlüssel (z. B. Maschinenstunden) oder die Wertschlüssel (z. B. Lohn , Material , Her tell oder Selbstkosten). Es können zum anderen aber auch Bestands oder Ausstattungsschlüssel herangezogen werden, so der Kapitalschlüssel, der Vermögensschlüssel (z. B. Raumgröße) oder der Arbeitskräfteschlüssel (z. B. Zahl der Arbeiter, Angestellten). In die Gruppe der indirekten Kostenverteilungsprinzipien fallen jedoch auch die Kostentragfähigkeitsprinzipien. Hier erfolgt die Kostenverteilung proportional zu einer absatzpreisbestimmten Schlüsselgröße wie z. B. den Erlösen, dem Rohgewinn oder dem Deckungsbeitrag.

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