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Moratorium

zeitlich befristeter Zahlungsstopp; kann einseitig beschlossen oder zweiseitiges Verhandlungsergebnis sein.

Moratorium ist der vertraglich vereinbarte oder gesetzlich angeordnete Aufschub fälliger Zins- und/oder Tilgungszahlungen eines Schuldners gegenüber seinem Gläubiger.

Es kommt besonders häufig im internationalen Zahlungsverkehr vor, wo das Moratorium einseitig vom Schuldnerstaat gegenüber seinen Gläubigern verfügt werden kann.

(Stundung, Zahlungsaufschub, Fälligkeitsaufschub) befristeter, zweiseitig (vertraglich) vereinbarter Zahlungsaufschub fälliger Zins- und/oder Tilgungszahlungen, den ein in Zahlungsschwierigkeiten geratener Schuldner gegenüber seinen Gläubigern erreicht hat (Sanierung). Im internationalen Zahlungsverkehr ist das Moratorium ein vom Staat einseitig verfügter Zahlungsaufschub bzw. Zahlungsunterbrechung gegenüber ausländischen Gläubigern.

Moratium ist ein auf Gesetz oder Vertrag gegründetes befristetes Stillhalteabkommen bezüglich fälliger Zinsen und/oder Tilgungen.

Zahlungsaufschub
bedeutet einseitig vom Schuldner erklärte oder zwischen Gläubigern und Schuldnern vereinbarte Stundung der Zahlungen aus Schuldverhältnissen, auch beschränkt auf bestimmte Typen von Verbindlichkeiten, wie Lieferantenkredite, Bankdarlehen, Anleiheschulden, Regierungskredite usw.

ist ein Zahlungsaufschub. Dabei wird für eine an sich fällige Leistung Stundung gewährt, d.h. die Leistung kann nach Vereinbarung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Auch: Zahlungsaufschub, -Stundung. Einseitiger befristeter oder unbefristeter Aufschub des Schuldendienstes, d.h. fälliger Zins- und Tilgungszahlungen. Eigentlich fällige Zahlungen werden gestundet (ausgesetzt) und brauchen bis zum hinausgeschobenen neuen Fälligkeitstermin nicht geleistet zu werden. Oft sind Sanierungskredite erforderlich bzw. Freshmoney (»gutes Geld wird schlechtem hinterher geworfen«).

Stundung sämtlicher fälliger Schulden durch die Gläubiger. Ein Moratorium wird dann eingeräumt, wenn die Gläubiger damit rechnen können, dass die Zahlungsschwierigkeiten des Schuldners nur vorübergehend sind.

Vergleich

(als politisches Risiko, Länderrisiko). Das Moratorium eines Schuldnerlandes hat zum Inhalt, dass aus­ländische Forderungen (in inländischer und/oder ausländischer Währung)
(1) auf zunächst unbestimmte Zeit nicht erfüllt werden dürfen oder
(2) erst nach Ablauf einer bestimmten Frist erfüllt werden dürfen oder
(3) nur insoweit erfüllt werden dürfen, als Devisenerlöse erwirtschaftet werden oder
(4) nur in in­ländischer Währung erfüllt werden dürfen, was einem (vorläufigen)   Konvertierungs- und   Trans­ferverbot gleichkommen kann. Mit dem Erlass eines Moratoriums sucht das Schuldnerland i.A. einen Zahlungsaufschub bzw. die Möglichkeit zur Teilzahlung zu erlangen.

Zahlungsaufschub für Unternehmen oder Staaten. Schuldner, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten, vereinbaren oft mit den Gläubigern ein Moratorium, um ein Vergleichs- und möglicherweise ein Konkursverfahren bzw. (im Fall von Staaten) um den »Default« zu vermeiden. Im Rahmen des Moratoriums wird dem Schuldner ein Zahlungsaufschub gewährt, meistens verbunden mit dem Versprechen, die Verbindlichkeiten im Rahmen eines vereinbarten Zahlungsplanes zu begleichen.

Zahlungsaufschub, den Unternehmen und Staaten in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mit Ihren Kreditgebern vereinbaren. M. steht auch für einen Vertrag oder ein Gesetz, mit dem die befristete Stundung fälliger Zinsen und Tilgungen privater und staatlicher, in- und ausländischer Verbindlichkeiten vereinbart wurde.

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