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Präventionsmassnahmen

im Bereich der —sozialen Sicherung die Summe aller Massnahmen, die darauf gerichtet sind, Krankheiten bzw. Unfälle zu verhüten oder in ihrer Wirkung abzuschwächen bzw. zu bessern. Prävention ist damit das Gegenstück zur Rehabilitation. Man unterscheidet dabei: ·    Primäre Prävention, die darauf gerichtet ist, Erkrankungen und Unfälle zu verhindern bzw. die Gesundheit zu erhalten, ·    sekundäre Prävention, bei der eine Krankheit frühzeitig möglichst im sog. präklinischen Stadium zu erkennen (Vorsorge) und zu behandeln ist, ·    tertiäre Prävention, die Massnahmen der Rehabilitation bei chronischen Zuständen umfasst. Präventionsmassnahmen richten sich vorzugsweise an bestimmte Bevölkerungsgruppen bzw. an die Gesamtbevölkerung, weniger an Individuen. Die wichtigsten Massnahmen im Bereich der Prävention sind Gesundheitserziehung, Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen und Schutzimpfungen. So haben Versicherte der —gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 35. Lebensjahr jedes zweite Jahr Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten. Hinzu kommen jährliche Krebsvorsorgeuntersuchungen bei Frauen ab dem 20. Lebensjahr und bei Männern ab dem 45. Lebensjahr, sowie für Kinder bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres zur Früherkennung von Krankheiten, die eine normale körperliche und geistige Entwicklung in besonderem Masse gefährden. Werdende Mütter haben Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der —Mutterschaftshilfe, dies unabhängig von einer Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Vorsorgemassnahmen werden auch von der -Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge im Rahmen der vorbeugenden Gesundheitshilfe gewährt. Ein ganz besonderes Gewicht hat die Prävention im Bereich der —Unfallversicherung. Im Bereich des —Arbeitsschutzes ist sie praktisch mit dem Unfallschutz identisch.                                                        

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