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Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer (PrüfO)

Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer vom 31. Juli 1962 (BGB1. I. S. 529), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 5. Dezember 1975 (BGB1. I. S. 3007). Die PrüfO regelt die Einzelheiten des Wirtschaftsprüfer-Examens. Die PrüfO ist eine Rechtsverordnung, die aufgrund des § 14 WPO (Wirtschaftsprüferordnung) vom Bundesminister für Wirtschaft mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wird: »Der Bundesminister für Wirtschaft regelt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Einrichtung des Prüfungsausschusses bei der obersten Landesbehörde, die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses und die Berufung seiner Mitglieder sowie die Einzelheiten der Prüfung und des Prüfungsverfahrens, insbesondere die dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beizufügenden Unterlagen, die Prüfungsgebiete, die schriftliche und mündliche Prüfung, Rücktritt und Ausschluß von der Prüfungsplanung
Prüfung, Prüfungsergebnis, Ergänzungsprüfung, Wiederholung der
Prüfung und Mitteilung des Prüfungsergebnisses« (§ 14 WPO).
Inhalt der Prüfungsordnung:
§ 1 Zweck der Prüfung
§ 2 Antrag auf Zulassung zur Prüfung
§ 3 Prüfungsausschuß
§ 4 Berufung der Mitglieder des Prüfungsausschusses
§ 5 Prüfungsgebiete
§ 6 Gliederung der Prüfung
§ 7 Verkürzte Prüfung
§ 8 Schriftliche Prüfung
§ 9 Aufsichtsarbeiten
§ 10 Prüfungsnoten
§ 11 Bewertung der schriftlichen Arbeiten
§ 12 Ergebnis der schriftlichen Prüfung; Ausschluß von der mündlichen Prüfung
§ 13 Vorberatung des Prüfungsausschusses
§ 14 Mündliche Prüfung
§ 15 Bewertung der mündlichen Prüfung
§ 16 Prüfungsgesamtnote
§ 17 Prüfungsergebnis
§ 18 Ergänzungsprüfung
§ 19 Niederschrift des Prüfungsausschusses
§ 20 Rücktritt von der Prüfung
§ 21 Wiederholung der Prüfung
§ 22 Mitteilung des Prüfungsergebnisses
§ 23 Täuschungsversuch; Ordnungsverstöße
§ 24 (aufgehoben)
§ 25 Geltung in Berlin
§ 26 Inkrafttreten

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