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Rechnungsabgrenzung

Die Rechnungsabgrenzung ermöglicht eine periodenrichtige Erfolgsermittlung. Sie rechnet Aufwendungen und Erträge der Periode zu, in der sie verursacht werden. Zu diesem Zweck werden auf der Aktiv- und auf der Passivseite der Bilanz Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Zugelassen sind unter den Rechnungsabgrenzungsposten nur sogenannte transitorische Vorgänge, bei denen die Zahlung im alten, der Aufwand aber erst im neuen Jahr anfällt. Ausstehende Zahlungen müssen hingegen als Forderungen gebucht werden.

Durch die Rechnungsabgrenzung auf der Aktivseite und auf der Passivseite der Bilanz wird die periodengerechte Erfolgsermittlung sichergestellt. Das bedeutet, daß Aufwendungen und Erträge der Periode zugeordnet werden, in der sie verursacht wurden. Unter die Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten fallen solche Vorgänge, bei denen die Zahlung im alten geleistet wurde, der Aufwand aber dem neuen Jahr zugeordnet werden muss. Umgekehrt fallen unter die Passiven Rechnungsabgrenzungsposten solche Vorgänge, bei denen die Zahlung im alten eingegangen ist, der Ertrag aber dem neuen Jahr zugeordnet werden muss.
Rechnungsabgrenzung Eine wichtige Zielsetzung der Buchführung und Bilanzierung ist die Ermittlung eines auf die Bilanzierungsperiode abgegrenzten periodenechten Erfolgs. Wenn es z.13. um das Bilanzjahr 1 (also den Zeitraum 1. 1. bis31. 12. Jahr 1) der Huber AG geht, dann interessieren überhaupt nicht Erfolge. die z. B. erst das Jahr 2 betreffen. Dem Ziel einer zeitlich präzisen Erfolgsermittlung dient die zeitliche Rechnungsabgrenzung. Beispiel: Die Huber AG zahlt am I. 11. des Jahres 1 eine Versicherungsprämie (dies ist grundsätzlich gesehen Aufwand für die Huber AG) für die nächsten zehn Monate im Voraus. Die Prämie beläuft sich auf insgesamt 1.(XX) E. Dies sind also 100 pro Monat. Grafisch wird dieser Zusammenhang in der Darst. 1 verdeutlicht. Es besteht also ein zeitlicher Unterschied zwischen Erfolg (hier: der Aufwand für die Versicherungsprämie) und Zahlung (hier: Auszahlung). Denn am 1. 11. Jahr 1 wird die gesamte Prämie in Höhe von 1.00() bezahlt. Da aber nur 2(X) Versicherungsprämie das Bilanzjahr 1 und die restlichen 800 € dasJahr 2 betreffen. dürfen im Jahr 1 auch entsprechend nur 2(X) € als Aufwand gebucht werden. Die Abgrenzung dieser periodenübergreifenden zeitlichen Unterschiede zwischen Erfolg und Zahlung bezeichnet man als zeitliche


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