Begriff der Handlungstheorie. Unterschieden werden kann die Antriebsregulation (Auslösung und Steuerung von Handlungen durch Motive) und die zielgerichtete Ausführungsregulation. Zielgerichtete regulative Prozesse können auf unterschiedlichen Ebenen (intellektuell, perzeptiv-begrifflich und sensumotorisch) ablaufen. Die Regelprozesse basieren auf einem gedächtnisgestützten operativen Abbildsystem, das sich auf den Ausgangs-, den Endzustand, sowie auf Transformationsbeziehungen zwischen Ausgangs- und Endzustand beziehen kann.     Literatur: Hacker, W, Arbeitspsychologie, Bern, Stuttgart 1986. 
 
 
Vorhergehender Fachbegriff: Regula falsi | Nächster Fachbegriff: Regulation «Q» 
	 
	 
	  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
	 
	 
				
            	
	
             |