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Relative Gemeinkosten

Begriff der .Deckungsbeitragsrechnung mit relativen Einzelkosten« (Riebel). Unter relativen Gemeinkosten wird der Werteverzehr erfaßt, der den in die Rechnung eingeführten Bezugsgrößen (Kostenträger, Kostenträgergruppen, Kostenstellen, Kostenstellengruppen usw.) (vgl. Bezugsgrößenhierarchie) nicht direkt zugerechnet werden kann. Relative Gemeinkosten sind vielmehr mehreren Bezugsgrößen zuzuordnen. Damit ist eine diesem übergeordnete Bezugsgröße in der Bezugsgrößenhierarchie zu suchen, deren jeweilige Kosten als Einzelkosten zu rechnen sind. Beispiel: Das Gehalt des Meisters, der für mehrere Kostenstellen verantwortlich ist, stellt relative Gemeinkosten für eine dieser Kostenstellen dar. Es ist deshalb bei einer übergeordneten Stelle (z.B. der Abteilung Produktion) zu erfassen.

Gegensatz: relative Einzelkosten.

Die relativen Gemeinkosten sind in der Einzelkostenrechnung von Paul Riebel alle Kosten, die sich im Hinblick auf eine bestimmte Bezugsgröße nicht als relative Einzelkosten erfassen lassen.

In der Deckungsbeitragsrechnung alle Kosten, die sich hins. bestimmter Bezugsgrössen - z. B. Kostenstellen, Kostenträger u. a. - nicht als Einzelkosten erfassen lassen. Relative Gemeinkosten bei einer Bezugsgrösse können in Bezug auf eine andere relative Einzelkosten sein.

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