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Rentenanpassungsgesetz

Grundlage für die Anpassung laufender Renten. Um die Bezieher laufender Renten vor dem Wertverlust ihrer Renten durch inflationistische Preissteigerungen zu sichern und um sie am wirtschaftlichen Fortschritt teilhaben zu lassen, wurden die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung 1957 dynamisiert (dynamische Rente). Technisch geschieht dies durch eine laufende Anpassung der Bestandsrenten. Ausgangspunkt ist die jährliche Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage (Rentenbemessungsgrundlage). Die Bundesregierung leitet dem Bundestag und Bundesrat jährlich einen Rentenanpassungsbericht zusammen mit einem Gutachten des Sozialbeirats zu. Auf der Grundlage dieser Information beschliesst dann der Gesetzgeber die entsprechende Anpassung der Renten. Auch laufende Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, soweit sie vom Jahresarbeitsverdienst abhängen, werden bei Veränderung der Bruttolohngehaltssummen durch Gesetz angepasst. Ebenso erfolgt eine Anpassung der laufenden Altersgelder in. der Altershilfe für Landwirte (Alterssicherung der Landwirte) bei Änderungen der allgemeinen Bemessungsgrundlage in der Rentenversicherung. Auch die Kriegsopferrenten werden jeweils zum gleichen Zeitpunkt Rentenanpassungsgesetz um den gleichen Prozentsatz wie die Renten der Rentenversicherung der Einkommensentwicklung angepasst.        

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