| Grundschuld, die zum Zweck der Sicherung eines oder mehrerer, auch künftiger, Darlehen dem Gläubiger bestellt wird. 
 Im rechtlichen Sinn wegen
 der Abstraktheit der Grundschuld nicht existent. Die Grundschuld wird jedoch, weil sie flexibler als die Hypothek ist, im Kreditgeschäft als Sicherungsinstrument überwiegend angewendet. Daher ist die Bez. nicht mit der der Sicherungshypothek zu verwechseln.
 
 siehe   Grundschuld.
 
 
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