Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Stammkapital

nominelles Eigenkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Mindesthöhe 25 000 EUR), das den Gläubigern der Gesellschaft als eine Art Garantiesumme zur Verfügung steht. Stammkapital bildet sich aus der Summe aller Anteile der Gesellschafter (- gezeichnetes Kapital).

Stammkapital oder Stammeinlage ist das Nominal- oder Nennkapital der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Es ergibt sich aus der Summe der Nennbeträge aller GmbH-Anteile der Gesellschafter.

Das Stammkapital ist das Nominalkapital der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Es muß gemäß § 5 Abs. 1 GmbHG mindestens 50.000,- DM betragen. Es wird auch als gezeichnetes Kapital bezeichnet. Gezeichnetes Kapital ist gemäß § 272 Abs. 1 HGB das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft beschränkt ist.

(engl. ordinary share capital) Das auf einen bestimmten Nennbetrag lautende Kapital der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), das sich aus der Summe aller Anteile der Gesellschafter (Gesellschaft) ergibt, wird Stammkapital genannt. Das Mindestkapital der GmbH beträgt seit dem 1.1.1999 25 000 €. Die Stammeinlage eines Gesellschafters muss mindestens 100 € betragen.

ist die Gesamtheit der Stammeinlagen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Es entspricht dem Grundkapital einer AG. Es muß mindestens 50.000 DM betragen (§ 5 GmbHG).

Das Gesellschaftskapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nennt man auch Stammkapital, der Anteil jedes Gesellschafters am Stammkapital heißt Stammeinlage. Das Stammkapital der GmbH muß mindestens 25.000 Euro betragen und wird ins Handelsregister eingetragen. Soll das Stammkapital erhöht werden, bedarf es einer Änderung der Satzung der GmbH bzw. einer Änderung des Gesellschaftervertrages.

Das vergleichbare Kapital einer Aktiengesellschaft hingegen wird Grundkapital genannt.

Fester Teil des Eigenkapitals der »Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgtmindestens 50 000, DM, die Stammeinlage eines Gesellschafters mindestens 500, DM. Bei Sacheinlagensind besondere Vorschriften zu beachten (§ 5 Abs. 4 GmbH G). Die Anmeldung der Gesellschaft indas Handelsregister ist erst möglich, wenn auf jede Stammeinlage25% eingezahlt sind, wenn nichtSacheinlagen vereinbart sind. Insgesamt muß auf das Stammkapital mindestens soviel eingezahlt sein, daß der Gesamtbetrag der eingezahlten Geldeinlagenzuzüglich des Gesamtbetrags derStammeinlagen, für die Sacheinlagenzu leisten sind, 25 000, DM erreicht. Bei Gründung einer »Ein-Mann-GmbH « sind mindestens 25000, -DM einzuzahlen, für den übrigen Teilder Geldeinlage sind Sicherheiten zubestellen.

In der Gesundheitswirtschaft:

Auch Nominalkapital genannt. Die nach dem GmbH-Gesetz bei Gründung einer GmbH von den Gesellschaftern zu erbringende Einlage. Sie beträgt nach den gesetzlichen Vorschriften insgesamt mindestens 25.000 Euro.

Siehe zum Vergleich das bei der Gründung einer Aktiengesellschaft aufzubringende Grundkapital.

Nominales Eigenkapital der GmbH-Bank; Teil des haftenden Eigenkapitals. Ergibt sich als Summe der Stammeinlagen. Mindestbetrag Euro 25.000.

(gezeichnetes Kapital) -Nominalkapital bei der - Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Summe der Geschäftsanteile der GmbH-Gesellschafter entspricht dem Stammkapital. Das Stammkapital einer GmbH muss mindestens 50000 DM, die Stammeinlage jedes Gesellschafters mindestens 500 DM betragen (§ 5 GmbHG).

Gesellschaftskapital einer GmbH in der im Handelsregister eingetragenen Höhe (gezeichnetes Kapital). Das Gesellschaftskapital einer Aktiengesellschaft nennt man »Grundkapital«.
Siehe auch: Stammeinlage

Vorhergehender Fachbegriff: Stammhauskultur | Nächster Fachbegriff: Stammkunde



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Betriebsblindheit | Provider | Lagereinzelkosten

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon