Nachrangige Fremdmittel. Die Nachrangigkeit bezieht sich auf die Rangfolge der Fremdkapitalgeber untereinander insbesondere für den Vergleichs- bzw. Liquidationsfall.  
 
nachrangiges Darlehen. Die Nachrangigkeit wird durch einen Rangrücktritt gegenüber anderen Fremdkapitalgebern oder der Gesellschaft vereinbart. Siehe auch  Mezzanine Finanzierung. 
 
 
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