Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Verbraucherinteresse

wichtigste Ziel- und Kontrollgrösse der Verbraucherpolitik und des Konsumerismus. Der Begriff ist sehr umstritten, da er in vielfältiger Weise interpretiert werden kann. In einem präskriptiven Sinne bezeichnet et-den Nutzen, den Grad der Bedürfnisbefriedigung der Verbraucher, in deskriptiver Sicht einfach "Anteilnahme". Er kann sich auf latente und manifeste sowie auf subjektive und objektive Interessen beziehen. Eine allgemeingültige, wissenschaftlich fundierte inhaltliche Bestimmung des Verbraucherinteresses ist wegen seines normativen Charakters nicht möglich. Verbraucherinteresse ist das, was von Politikern, Wissenschaftlern oder Verbänden für die Verbraucher als legitim und angemessen erachtet wird. Bei Befürwortern der Verbraucherpoltik besteht die Tendenz, das Verbraucherinteresse eher weit zu fassen, z. B. als Bedürfnis nach Selbstverwirklichung (Gerhard Scherhorn) (Bedürfnishierarchie).

Stellt die zentrale Orientierungsgröße für Verbraucherpolitik und Verbraucher­organisationen dar. In Verbrauckerwissen- schaft und -politik herrscht kein Konsens über den Gegenstand des Verbraucherinter­esses. Schon der Verbraucherbegriff wird unterschiedlich definiert, auch wenn er häufig auf den Käufer und Verwender bzw. den Adressaten des privaten Güterangebots bezogen wird. Aussagen über die Interessen des Verbrauchers unterscheiden sich v. a. da­nach, ob sie deskriptiv subjektive Artikula­tionen der Verbraucher zusammenfassen und wiedergeben (Interesse als Anteilnahme) oder auf der Basis einer spezifischen Wert­vorstellung normativ begründete Angaben darüber machen, was für den Verbraucher von Nutzen sei (Interesse als Nutzen). In wissenschaftlichen Konzeptionen der Verbraucherpolitik dominiert eine subjekt­unabhängige normative Ableitung des Verbraucherinteresses. Es wird aus grundle­genden Werten der Wirtschafts- und Gesell­schaftsordnung deduziert, auf der Basis an­thropologisch fundierter Bedürfniskonzep­te entwickelt oder als Ergebnis ökologischer Einsichten und Notwendigkeiten interpre­tiert. AuchdiepraktischeVerbraucherpolitik kannund will sichnur in begrenztem Umfang auf eine mehrheitliche Interessenartikulation der Verbraucher beziehen, da die wesentli­chen Verbraucherorganisationen als Fremd­organisationen nur über sehr eingeschränkte Möglichkeiten der Intercssenerfassung und -aggregation verfügen. Insofern gibt es je nach normativer Basis un­terschiedliche inhaltliche Bestimmungen des Verbraucherinteresses, und das jeweils vor­herrschende Verständnis entsteht als Ergeb­nis eines Willensbildungsprozesses, an dem Politiker, Verbraucherorganisationen, Me­dien und Wissenschaft teilnehmen.

Literatur:  Scherhorn, G., Verbraucherinteresse und Verbraucherpolitik, Göttingen 1975. Stauss, B., Verbraucherinteressen. Gegenstand, Legitima­tion und Organisation, Stuttgart 1980.

Vorhergehender Fachbegriff: Verbraucherinstitut | Nächster Fachbegriff: Verbraucherkredit



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Industriebeschränkungsplan | Befehl | COMECON-Vertrag

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon