| Geldleistungen ohne spezielles Entgelt, bei denen zumindest für ein beteiligtes Wirtschaftssubjekt eine unmittelbare Vermögenszu- oder -abnahme eintritt, z. B. staatliche Investitionszulage, Erbschaft; sie werden in den.  Vermögensveränderungskonten dargestellt. In Einzelfällen kann es zu Abgrenzungsproblemen zu laufenden Übertragungen (Transfereinkommen) kommen. Massgeblich für die Abgrenzung bzw. Zuordnung ist, wie das jeweils kleinere Wirtschaftssubjekt den Vorgang beurteilt. 
 Übertragungen
 
 
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