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Wagnersches Gesetz

Entwicklungsgesetze der Staatstätigkeit

(= Gesetz der wachsenden Staatstätigkeit) von Adolph WAGNER (1864) behauptete Gesetzmäßigkeit, wonach im Rechts- und Wohlfahrtsstaat die Aufgaben des Staates nach Art und Umfang in Relation zum Privatsektor zunehmen, was sich in einem Anwachsen der Staatsausgaben in Relation zum -9 Sozialprodukt ausdrückt. WAGNER begründete dieses Gesetz insbes. damit, dass einerseits die vom Staat schon früher wahrgenommenen Rechts-und Machtfunktionen (Justiz, Polizei, Militär, Verwaltung usw.) mit der Zeit intensiver wahrgenommen werden (müssen) und dass andererseits mit dem Übergang vom Nachtwächterstaat zum modernen Wohlfahrtsstaat neue staatliche Aufgaben hinzutreten (z.B. Gesundheitswesen, soziale Fürsorge, Bildung). Da insbes. die Erfüllung dieser in den zweiten Tätigkeitsbereich des Staates fallenden Aufgaben in aller Regel ausgabenintensiver als die Verwirklichung der Rechts- und Machtfunktion ist, begünstige dies in besonderem Maße das Ansteigen der Staatsausgaben. Eine empirische Überprüfung des WAGNERschen Gesetzes gestaltet sich v.a. aufgrund von Abgrenzungsproblemen bei Institutionen und Finanzströmen schwierig. Außerdem könnte die vermutete Gesetzmäßigkeit lediglich Ausdruck einer Verzerrung der Preisentwicklung zwischen öffentlichem und privatem Sektor sein. Heutige Erklärungen des Wachstums der Staatsausgaben setzen an den Entscheidungsprozessen an, die hinter den Steigerungen der Staatsausgaben stehen. Eine wichtige Rolle spielt dabei das Vorhandensein von Interessengruppen, die im politischen Prozess eine Zunahme staatlicher Ausgaben zu ihren Gunsten bewirken, sowie das Verhalten der Politiker und Bürokraten. Begünstigend hat dabei eine Absenkung des Steuerwiderstandes, insbes. in Kriegs- und Krisenzeiten, gewirkt (displacement effect). Literatur: Zimmermann, H.,Henke, K.-D. (1994). Jüngling, M. (1991)

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