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Zinstender

Siehe auch: Tenderverfahren

Der Zinstender zeichnet sich dadurch aus, daß die Kreditinstitute neben der Betragshöhe auch den Zinssatz nennen müssen, zu dem sie bereit sind, Geschäfte mit dem Eurosystem abzuschließen. Bei Zinstendern kann das Eurosystem die Zuteilung entweder zu einem einheitlichen Satz oder zu den individuellen Bietungssätzen vornehmen (Zuteilungsverfahren).

siehe Tenderverfahren

Sonderform der Ausschreibung im Rahmen eines Pensionsgeschäftes. Die Bieter müssen Zins und gewünschtes Volumen angeben.

1. Zuteilungsverfahren im Rahmen der Platzierung von Wertpapieren durch die EZB. Dabei gibt diese einen Mindestzinssatz für Bietungen der Banken vor. Diese geben bei Interesse an Abschlüssen ihre Gebote ab, zu denen sie zum Abschluss bereit sind. Die Zuteilung erfolgt dann nach holländischem oder amerikanischem Verfahren: Bei Ersterem wird ein einheitlicher Zinssatz oder Preis oder Kurs errechnet, zu dem alle Wertpapiere abgesetzt werden können; beim amerikanischen Verfahren erfolgt die Zuteilung auf der Basis der von den Banken gebotenen Zinssätze bzw. Kurse. Tenderverfahren. 2. Variablerate-Tender. Beim Offenmarktgeschäft der Zentralbank Form des Tenderverfahrens, bei dem die Geschäftspartner Betrag sowie Zinssatz des Geschäfts bieten, das sie mit der Zentralbank tätigen wollen.

Damit bezeichnet man ein Versteigerungsverfahren, das insbesondere bei der Ausschreibung von Wertpapierpensionsgeschäften angewandt
wird. Hierbei muss das bietende Kreditinstitut sowohl den Zinssatz als auch das Volumen nennen, das übernommen werden soll. Bei dem amerikanischen Verfahren erfolgt die Zuteilung nach den gebotenen Zinssätzen. Bei dem holländischen Verfahren wird ein Einheitszinssatz ermittelt, der dem günstigsten zugeteilten Zinssatz entspricht und für alle beteiligten Institute gültig ist. Neben dem Zinstender gibt es noch den Mengentender.
Siehe auch: Mengentender

(engl.: variable rate tender). Tenderverfahren, bei dem die EZB den Mindestzinssatz vorgibt, zu dem die teilnehmenden monetären Finanzinstitute die Betragsgebote bei ihrer nationalen Zentralbank einreichen können. Im Unterschied zum Mengentender bieten hier die Geschäftspartner der NZB Betrag und Zinssatz. Bei der Zuteilung von Zentralbank-geld werden die Einzelgebote mit höheren Zinssätzen vorrangig bedient; u. z. so lange, bis der vorgesehene Gesamtzuteilungsbetrag erreicht ist. Dabei kann nach der „holländischen Methode" (zu einem von allen zum Zuge kommenden Bietern akzeptierten niedrigsten Zinssatz, dem „marginalen Zinssatz"; vgl. dazu auch Repartierung) oder nach der „amerikanischen Methode" (zu unterschiedlichen individuellen Bietungssätzen) zugeteilt werden. S. a. holländisches Zuteilungsverfahren und amerikanisches Zuteilungsverfahren.

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