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Zwischengesellschaften

Basisgesellschaften


siehe Basisgesellschaft.

ist eine Form der   Basisgesellschaft bzw. die Bezeichnung des deutschen Aussensteuergesetzes für eine von Inländern beherrschte ausländische Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i.S.d. Körperschaftsteuergesetzes, die niedrigbesteuerte passive Einkünfte erzielt (§ 7 Abs. 1, § 8 AStG). Zwischengesellschaften erfüllen in Deutschland den Tatbestand des Rechtsmissbrauchs (§ 42 AO), wenn keine wirtschaftlichen oder sonstigen beachtlichen Gründe für ihre Errichtung vorliegen, die Gesellschaften keine eigene wirtschaftliche Tätigkeit entfalten und über kein Mindestmass an eigenen Ressourcen verfügen. Siehe auch   Steuerrecht, Internationales (mit Literaturangaben).

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