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Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum

(engl.) Agreement an Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights (TRIPS). Am 15.04.1994 in Marrakesch, Marokko beschlossen; gemeinsam mit dem GATS-Abkommen (als Abschluss der Uruguay-Runde). Es ist Bestandteil des Abkommens über die Welthandelsorganisation (WHO/WTO) und für deren Mitglieder verbindlich. Es dehnt das materielle Recht der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ) auf alle WTO-Mitglieder aus; also auch auf die Nicht-Mitglieder der PVÜ. Immaterielle Güterrechte werden als private Rechte anerkannt. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Mindeststandards im Bereich der gewerblichen Schutzrechte und der Urheberrechte in ihrem nationalen Recht aufzunehmen und Angehörige (jeweils) anderer Mitgliedstaaten so zu behandeln, wie im Abkommen festgelegt. Andere bestehende internationale Abkommen (wie PVÜ und Welt-Urheberrechts-Abkommen; s. a. Weltorganisation für geistiges Eigentum - WIPO) werden durch das TRIPS-Abkommen nicht außer Kraft gesetzt. Letzteres schafft daher kein einheitliches internationales materielles Schutzrecht am geistigen Eigentum. Der Rat für handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS-Rat) ist ein Unterorgan der WTO.

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